Die Schiffsordnung bestimmte zunächst die Hierarchie an Bord, also wer wessen Vorgesetzter und damit weisungsbefugt war. Sie war in der Regel vom internationalen Seerecht abgeleitet. Einzelheiten hierzu siehe auf der Seite „Die Mannschaft„.
Wenn sich ein Mannschaftsmitglied einer Verfehlung schuldig gemacht hatte, wurde er nach Gutdünken des Kapitäns bestraft. Dieser war immer die oberste Instanz an Bord. Gnadengesuche waren in der Regel wenig erfolgversprechend, und eine Revision gab es schon gar nicht. Näheres zu „Strafen auf See“ siehe dort.
Die Schiffsführung konnte – entsprechende Laune vorausgesetzt – die Mannschaft z.B. mit völlig unsinnigen Befehlen triezen, z.B. bei Regen und Schnee das Deck zu schrubben oder die Masten zu putzen. Dies war mitunter aber auch eine sehr wirksame Diszplinarstrafe bei leichten Vergehen wie Faulheit oder mangelnder Schnelligkeit, um dem Seemann „Beine zu machen“. Einspruch dagegen konnte durchaus als Meuterei interpretiert werden.
Zeiteinteilung auf See
Da es noch keine genau gehenden Uhren gab, behalf man sich mit einer Sanduhr, die alle halbe Stunde gewendet werden musste. Verantwortlich hierfür war der Wachhabende Seemann, der das Wenden der Uhr durch einen Schlag mit der Schiffsglocke verkündete. Diese Tätigkeit wurde „glasen“ genannt. Nach dem Wachwechsel mittags um 12 Uhr (8 Glasen) begann die Zählung neu. Weitere Wachwechsel waren dann nach jeweils wieder vier Stunden = 8 Glasen.
Beim nächsten Anlaufen eines Hafens wurde dann mit den Uhren an Land wieder synchronisiert.